"Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule."
Schulgesetz NRW § 62 Grundsätze der Mitwirkung (1)
Elternarbeit und Mitwirkung - Leitbild und Rahmenbedingungen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit
Anlage zur SchulMail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 02.08.2022
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"Das ABC der Elternmitwirkung"
Broschüre des Ministeriums für Schule und Bildung NRW - Online-Broschüre
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Schulgesetz NRW - Schulverfassung - Allgemeines - § 62 ff - Grundsätze der Mitwirkung
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Bildungsportal des Landes NRW
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